Fernwartung

Mit Hilfe der Fernwartung kann unser Support nach Erteilung Ihrer Zustimmung den Bildschirminhalt Ihres Computers sehen und erhält die Möglichkeit zur gemeinsamen Fernsteuerung. So lassen sich oftmals kleinere Störungen schon aus der Ferne beheben.

Ihre Vorteile:

  • Schnelle technische Unterstützung, Problemfindung und Behebung
  • Reduzierung der Betriebskosten
  • Minimierung von Ausfallzeiten Ihrer Systeme
  • Direktes Einspielen von Updates für Hard- und Software
  • Diese Verbindung wird über gesicherte Server aufgebaut

Bitte beachten Sie, dass die Fernwartung nur nach telefonischer Absprache mit unseren Support-Mitarbeitern zur Verfügung steht. Mit der Betätigung der Schaltfläche erklären Sie sich mit der Vereinbarung zum Online-Support einverstanden und starten den Download der Fernwartungssoftware.

Hiermit bestätige ich die Annahme der Vereinbarung zum Online-Support



Fernwartungsvertrag

§ 1 Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die, ausschließlich geltenden, AGB von ITA. Sollten die zuvor genannten Vereinbarungen geändert oder angepasst werden, so finden die nachfolgenden Regelungen auch auf diese Anwendung.

§ 2 Fernwartungsleistung

Gegenstand der Wartungsarbeiten sind die Drucker/Kopierer und Scanner des Kunden und die damit verbundene Lösungssoftware, wie sie sich aus dem o.g. Vertrag ergeben. ITA führt regelmäßige Inspektionen der installierten Hard- und Software durch, um einen störungsfreien Betrieb zu ermöglichen. Die Pflege der Software umfasst hierbei die regelmäßige Kontrolle der wesentlichen Funktionen auf ihre Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft hin. Hierzu werden, entsprechend den AGB, bestehende Mängel behoben sowie die Funktionen des Druckernetzwerkes Softwareseitig an die betrieblichen Belange des Kunden angepasst. ITA teilt dem Kunden die Termine der turnusgemäßen Fernwartungsarbeiten mit. Wird das betreffende System (Drucker/Kopierer/Scanner) ohne Zustimmung vom ITA mit Hard- oder Software von Dritten erweitert oder sonst verändert, so entfällt die Verpflichtung zur Fernwartung.

§ 3 Durchführung der Fernwartung

Erhält ITA von Montag bis Freitag zu den üblichen Geschäftszeiten eine Mitteilung des Kunden, dass eine Störung des Druckersystems vorliegt, so bemüht sich ITA, diese zu beseitigen. Fernwartungsarbeiten werden ausschließlich durch fachkundige Mitarbeiter durchgeführt. Die Fernwartung beginnt mit dem Zugang zum Netzwerk des Kunden. Diesen hat der Kunde auf eigene Kosten, in Abstimmung mit ITA, einzurichten. Der Zugang ist so zu gestalten, dass er über einen SSL verschlüsselten VPN- Tunnel erfolgt und alle Vorgänge' protokolliert werden. Weiterhin ist ITA der volle Zugriff auf die relevanten Systeme des Kunden zu gewähren, soweit dies für die effektive Wartung bzw. Beseitigung von Störungen erforderlich ist. ITA ist berechtigt, Programmabläufe im Produktivsystem des Kunden zu beenden, so dies erforderlich ist. ITA soll den Kunden hierüber informieren. ITA dokumentiert die durchgeführten Fernwartungsarbeiten, welche 1 Jahr lang aufbewahrt werden.

§ 4 Haftungsbegrenzung

(1) Es gelten grundsätzlich die Haftungsbeschränkungen, wie sie in den ausschließlich geltenden AGB von ITA niedergelegt sind, soweit sich aus nachfolgender Regelung nicht etwas anderes ergibt.

(2) ITA haftet für den Verlust von Daten und Programmen des Kunden sowie deren Wiederherstellung nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, vor Beginn der turnusgemäßen Fernwartungs- oder Mängelgewährleistungs­ arbeiten eine vollständige Datensicherung vorzunehmen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ITA nur bei Verletzung wesentlichen Vertragspflichten oder bei Verzug und Unmöglichkeit. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die ITA vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Bei Verstoß gegen eine ausdrückliche Zusicherung und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ITA, soweit hieraus vorhersehbare Schäden entstanden sind. ITA haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrages nicht gerechnet werden musste.

(3) ITA sichert dem Kunden die Einhaltung der Bestimmungen des BDSG zu.


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